Steuern

Nullsteuersatz Photovoltaik 2026

MwSt.-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen und Komponenten seit dem 01.01.2023 nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG (Regelung gilt nur für Deutschland).

Hintergrund

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 den „Wegfall“ der Mehrwertsteuer ab dem 01.01.2023 für private und gemeinnützige PV-Anlagen in Deutschland beschlossen. Formal handelt es sich dabei nicht um eine Umsatzsteuerbefreiung, sondern um einen neu geschaffenen Null-Prozent-Steuersatz, der unter bestimmten Voraussetzungen für Lieferungen innerhalb Deutschlands Anwendung finden kann.

Preisauszeichnung in unserem Shop

Die Preise in unserem Online-Shop werden mit 0 % Mehrwertsteuer gemäß § 12 Abs. 3 UStG ausgewiesen, sofern die Produkte in diese Regelung fallen. Bei Artikeln, die nicht mehrwertsteuerbegünstigt sind, werden die Preise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt.

Da nicht alle unsere Kunden (insbesondere gewerbliche Wiederverkäufer sowie Kunden aus dem Ausland) die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG erfüllen, prüfen wir jede Bestellung und weisen die Umsatzsteuer in diesen Fällen mit dem gesetzlichen Steuersatz von 19 % aus. Bitte teilen Sie uns einen solchen Fall bei der Bestellung oder per E-Mail an kontakt@tamsolar.de mit.

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel in unserem Sortiment dieser Regelung unterliegen. Artikel, die nicht unter die Mehrwertsteuersenkung fallen, werden weiterhin mit 19 % Mehrwertsteuer ausgewiesen und berechnet. Gemischte Warenkörbe aus Artikeln mit 0 % und 19 % Mehrwertsteuer sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Voraussetzungen für eine Bestellung zum Nullsteuersatz

Mit einer Bestellung zum Nullsteuersatz bestätigen Sie, dass Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Diese Photovoltaikanlage hat nach Installation der gelieferten Teile eine Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister von nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) oder/und wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen betrieben oder auf oder in der Nähe von Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
  • Sie erwerben die Artikel für eine eigene Neuanlage oder den Austausch bzw. die Erweiterung Ihrer bereits vorhandenen eigenen PV-Anlage. Austauschkomponenten sind lediglich begünstigt, wenn diese für eine Anlage verwendet werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Batteriespeicher sind ausschließlich begünstigt, wenn diese im Zusammenhang mit einer PV-Anlage installiert werden, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt.
  • Sie betreiben keinen gewerblichen Weiterverkauf.
  • Ihre PV-Anlage ist oder wird eine fest installierte Anlage und ist keine mobile Einrichtung.
  • Die Anlage wird in Deutschland installiert (ein Weitertransport ins Ausland und dortiger Aufbau ist nicht gestattet).
  • Sie bestätigen die Kenntnis, dass bei Bekanntwerden von Falschangaben Ihrerseits die reguläre Mehrwertsteuer von 19 % nachberechnet werden muss.

Wesentliche Komponenten

Neben den Solarmodulen und dem Batteriespeicher (auch nachträglich eingebaute Speicher) unterliegt auch die Lieferung einzelner wesentlicher Komponenten und deren Ersatzteile dem Nullsteuersatz, wenn diese Teil einer Anlage sind, die die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt. Wesentliche Komponenten sind Gegenstände, deren Verwendungszweck speziell im Betrieb oder der Installation von Photovoltaikanlagen liegt oder die zur Erfüllung technischer Normen notwendig sind – insbesondere Wechselrichter, Dachhalterung, Energiemanagement-System, Solarkabel, Einspeisesteckdose (sog. Wieland-Steckdose), Funk-Rundsteuerungsempfänger, Backup-Box und der Notstromversorgung dienende Einrichtungen.

Wahrheitsgemäße Angaben

Weiterhin bestätigen Sie, dass Ihre Angaben zur Nutzung der bestellten Photovoltaik-Anlage bzw. deren Komponenten wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen getätigt wurden. Sie haben verstanden, dass Ihre Angaben für eine Steuerfestsetzung relevant sein können und unter Umständen an die Finanzbehörden weitergegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen können den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Prüfung und gesetzliche Änderungen

Wir behalten uns das Recht vor, jede Bestellung zu prüfen und bei Zweifeln oder offensichtlichen Abweichungen von den Bedingungen Aufträge abzulehnen bzw. nach Rücksprache mit dem Kunden entsprechend anzupassen.

Sollten sich gesetzliche Änderungen während der Abwicklung von noch offenen Aufträgen ergeben, so behalten wir uns ebenfalls das Recht vor, diese Änderungen bei laufenden Aufträgen anzuwenden. Sollten sich durch Änderungen während der Auftragsabwicklung Nachteile für Sie ergeben, so steht es Ihnen selbstverständlich frei, Ihren Auftrag zu stornieren.

Stand: 28.07.2026